Fotorecht für Fotografen
Die Kanzlei Lamkemeyer ist auf dem Gebiet des Urheberrechts und Fotorechts seit Jahren tätig und berät Fotografen, Nutzer von Fotos und anderweitig Betroffene.
Hierzu zählen z.B.:
Beratung und Vertretung, wenn ein Dritter Ihre eigenen Bildrechte verletzt;
Aussprechen einer foto-urheberrechtlichen Abmahnung
Prüfung und Gestaltung von fotorechtlichen Lizenzverträgen, z.B. bei Model-Shootings, Werbefotografie für Print- u. E-Commerce, Nutzungsverträge über Werke der Fotokunst, Besonderheiten im Bereich der "Panoramafreiheit" bei Outdoor-Shootings
Rechtsberatung bei sonstigen fotorechtlichen Fragen, z.B.:
Herstellen von Fotos
welche Rechtsfolgen können bereits entstehen, sobald ich den Auslöser drücke?
Veröffentlichen von Fotos
Veröffentlichen von Personenfotos / Portraitfotos
Veröffentlichen von Fotos, die fremdes Eigentum / geschützte Marken zeigen
Veröffentlichen von Fotos, auf denen fremde urheberrechtlich geschützte Werke abgebildet sind ("Bild vom Bild"; Fotos von Kunstwerken, Fotos von geschützten Bauwerken usw.)
Problem: Nachstellen, Zitieren oder Bearbeiten eines fremden Bildwerkes
Die "Erschöpfung" von Rechten Dritter am abgebildeten Gegenstand
Das "Recht am eigenen Bild"
Wann verletzt mein Foto das "Recht am eigenen Bild" einer dort abgebildeten Person?
Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung usw., wenn das "Recht am eigenen Bild" verletzt wurde
Geltendmachung und Durchsetzung von derartigen Ansprüchen
Für Ihre Fragen im Fotorecht rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin.