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Rechtsanwalt für Fotorecht:



Kanzlei Lamkemeyer


Tel.: 05422 / 910 9810

Mail: info(at)rechtsanwalt-lamkemeyer.de


Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Kanzlei Lamkemeyer im Bereich Fotorecht / Urheberrecht.
Die Kanzlei Lamkemeyer wurde 2002 in Osnabrück gegründet und ist seit Januar 2016 an ihrem neuen Standort in Melle - Mitte für Sie da.


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Gerne stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und begleite Sie zielführend von der Beratung, Vertretung, Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung - bundesweit.

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Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese in jedem Fall ernst nehmen und umgehend meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wer nicht oder falsch auf eine solche Abmahnung reagiert, der riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Je früher Sie fachkundigen Rat einholen, desto besser.
Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der Kanzlei Lamkemeyer und machen Sie keine riskanten "do-it-yourself"-Experimente.

Für Ihre Fragen rund um das Thema Fotorecht / urheberrechtliche Abmahnung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt Lamkemeyer


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Fotorecht

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  • Fotorecht

    Das Urheberrecht ist eine sehr komplexe Spezialmaterie. Für Anspruchsteller und auch für Anspruchsgegner lauern hier viele Fallstricke. Die Bearbeitung Ihrer urheberrechtlichen Angelegenheit sollten Sie daher dem Spezialisten für Urheberrecht überlassen.

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  • Zu der urheberrechtlich bedeutsamen Entscheidung des EuGH zum Thema Framing von Youtube-Videos ist bereits viel diskutiert worden. Einen kurzen Überblick können Sie sich beispielsweise auf der Plattform der Legal Tribune Online lto bzgl.EuGH-Beschluss zum Framing verschaffen. Diese Entscheidung ist auch für Fotos wichtig.

  • Ebenfalls wichtig zur Framing-Entscheidung des EuGH ist eine weitere Entscheidung des EuGH Urteil vom 08.09.2016 - Az C-160/15 zum Thema Linkhaftung. Neben den Merkmalen, ob sich ein Link der "gleichen Technik" bedient und an den "gleichen Adressatenkreis" wendet wie die Quelle, kommt es laut EuGH auch darauf an, ob beim Linksetzer "Kenntnis bzw. Kennenmüssen" bzgl. dieser Merkmale gegeben ist. Bei Linksetzern mit "Gewinnerzielungsabsicht" ist laut EuGH automatisch - aber durch den Linksetzer widerlegbar - "Kenntnis bzw. Kennenmüssen" anzunehmen. Dann handelt es sich laut EuGH bei dem Link um eine öffentliche Wiedergabe (nach deutschem Urheberrecht über das im UrhG unbenannte Verwertungsrecht in § 15 UrhG), die ohne Genehmigung des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Rechtsanwalt Lamkemeyer in Melle hilft Ihnen in dieser nicht nur urheberrechtlich komplexen Materie, Ihre Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden.

  • Eine Übersicht auch zu anderen Bereichen außerhalb des Fotorechts finden Sie unter Rechtsanwalt Lamkemeyer Melle .

  • Bilderklau - Fotoklau

    Sie sind Fotograf und mussten feststellen, dass Ihre Bilder von anderen ohne Ihre Genehmigung genutzt werden? Die Kanzlei Lamkemeyer berät Sie vertrauensvoll und kompetent und unterstützt Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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  • Wenn Sie vor Ort einen Rechtsanwalt in Melle suchen, freue ich mich, Sie in meinen Büroräumen begrüßen zu dürfen. Sofern Sie für die Bereiche Verkehrsrecht, Unfallrecht, Urheberrecht, Fotorecht vor Ort einen Rechtsanwalt in Melle suchen, stehe ich gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

    Für Ihre Fragen auch im Bereich Unfallregulierung steht Ihnen Rechtsanwalt Lamkemeyer gerne zur Verfügung. Haben Sie ein Anliegen aus dem Bereich Verkehrsrecht wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Lamkemeyer.

Anwaltskanzlei Lamkemeyer Rechtsanwalt für Fotorecht.

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Impressum

Verantwortlich i.S.v. § 5 TMG:
Inhaber der Anwaltskanzlei Lamkemeyer: Rechtsanwalt Ulrich Rudolf Lamkemeyer
Meyer-zum-Gottesberge-Str. 16
49324 Melle
Telefon 05422 / 910 9810
Telefax 05422 / 910 9811
Email: info(at)rechtsanwalt-lamkemeyer.de
Internet: www.rechtsanwalt-lamkemeyer.de
USt-IdNr.: DE65/126/03447


Informationen nach § 2 DL-InfoV:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung des Inhabers der Anwaltskanzlei wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen und lautet auf Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Ulrich Rudolf Lamkemeyer ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, www.rak-oldenburg.de und unterliegt berufsrechtlichen Regelungen. Diese können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de eingesehen werden.

Insbesondere gehören zu berufsrechtlichen Regelungen der Anwaltschaft:

Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO

Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA

Fachanwaltsordnung, FAO

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union, CCBE-Berufsregeln

 

Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg

Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts Ulrich Rudolf Lamkemeyer besteht bei dem Versicherer: HDI-Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, www.hdi.de

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO), hier also bei der oben genannten Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (allgemeine Information nach § 36 VSBG): Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, zuständig: http://www.s-d-r.org. RA Lamkemeyer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern: Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten besteht für Verbraucher die Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wird von der EU-Kommission eingerichtet und ist im Internet zu erreichen unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. RA Lamkemeyer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen.


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